Steuerlich in guten Händen

-Beratungsstellenleiter-
Herzlich Willkommen!
ich bin Ihr Ansprechpartner wenn es um die
- Besteuerung von Arbeitnehmern und Rentnern
- steueroptimale Gestaltung der Immobilie
geht.
Ich habe beim Finanzamt und an der Universität Freiburg Steuerrecht studiert. Seit 2016 ist mein Büro in der Ludwigsburger Innenstadt. Ich berate deutschlandweit.
Schwerpunkte:
- Die Immobilie im Steuerrecht (z.B. steuerliche Optimierung von Kaufverträgen, Beratung vor einem Immobilienverkauf, verbilligte Vermietung an nahe Angehörige, energetische Maßnahmen am Objekt, Vermietung in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten, Vermietung von Baudenkmälern, steuerliche Optimierung bei größeren Erhaltungsaufwendungen, steueroptimale Zuordnung von Darlehen zu einzelnen Gebäudeteilen)
- Besteuerung von Arbeitnehmern (z.B. Finanz-, Energie-, IT- oder Automobilindustrie)
- Internationales Arbeitnehmersteuerrecht/international tax law for employees (z.B. Zuzug nach Deutschland, Wegzug ins Ausland, Grenzgänger, Auslandsaufenthalt)
- (ermäßigte) Besteuerung von Abfindungen
- Berücksichtigung von Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld)
- Steuergestaltung für privat Kranken- und Pflegeversicherte
- Kapitalerträge (z.B. Dividenden, Zinserträge, Veräußerung von Wertpapieren, steuerliche Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen)
- Spezialfälle (z.B. Handel mit Kryptowährungen, Steuererklärungen für mehrere zurückliegende Jahre, Gremienmitglieder aus öffentlichen Institutionen, Feuerwehrangehörige)
- Steuerliches Verfahrensrecht (z.B. außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Änderungs- und Berichtigungsanträge, Verjährung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis)
- English speaking clients
Hinweise zur Grundsteuerreform:
Bei uns in der Beratungsstelle erreichen uns aufgrund Fristablauf zuletzt gehäuft Anfragen zur Grundsteuer-Feststellungserklärung. Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Lohnsteuerhilfevereine, im Gegensatz zu Steuerberatern und Hausverwaltern, diesbezüglich nicht beratend tätig werden. Steuerberaterbüros im Kreis Ludwigsburg und auch überregional nehmen - so die direkten Rückmeldungen die wir erhalten - derzeit keine neuen Mandanten mehr auf. Die genannten Umstände sind für Sie als Grundsteuerpflichtige verständlicherweise sehr unbefriedigend, insbesondere da wir Ihre Anfrage ablehnen müssen, obwohl Sie im Informationsschreiben der Finanzverwaltung an Ihre „Steuerberatung" verwiesen werden. „Steuerberatung" umfasst begrifflich auch Lohnsteuerhilfevereine (z.B. Lohnsteuerberatungsverbund e.V.).
Um Sie nicht alleine „im Regen stehen zu lassen" haben wir in der Beratungsstelle Ludwigsburg unser Netzwerk zuletzt ausgebaut und können Sie mittlerweile an ausgewählte Steuerberater verweisen, welche die Erklärung für Sie zu einem angemessenen Pauschalpreis erstellen können.
Hinweise zu kleinen Photovoltaikanlagen:
Da sich der Gesetzgeber bei einer unternehmerisch betriebenen Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWh Leistung hinsichtlich der Beratungsbefugnis für eine praxisuntaugliche Zweiteilung entschieden hat (einkommensteuerlich dürfen Lohnsteuerhilfevereine beraten, umsatzsteuerlich jedoch nicht) berät die Beratungsstelle Ludwigsburg generell keine Betreiber von vorgenannten Anlagen. Wenn wir dies tun würden, würden Sie kein Steuerberatungsbüro finden, welches für Sie lediglich die Umsatzsteuererklärung erstellt.
Sie erhalten von mir in der Beratungsstelle Ludwigsburg selbstverständlich eine rechtlich fundierte, verlässliche und absolut diskrete Beratung. Die Kommunikation kann persönlich, per E-Mail, per Telefon oder per Video-Anruf erfolgen.
Die Beratungsleistung ist begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Kontaktieren Sie mich bei Interesse gerne.
Marco Griebenow
Beratungsstellenleiter
Bachelor of Laws (LL.B.)
Master of Arts (M.A.) - Taxation
Berufliche Erfahrung:
- 2022 - heute, Berater von Städten und Gemeinden sowie Dozent für die Besteuerung der öffentlichen Hand
- 2016 - heute, Steuerliche Beratung für Privatpersonen
- 2017-2022: Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Finanzen, Verantwortlich für alle steuerlichen Angelegenheiten der Stadt Ludwigsburg gegenüber dem Finanzamt (Umsatzsteuer inkl. Neuregelung §§ 2, 2b UStG, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Steuerabzug nach § 50a EStG, Bauabzugsteuer, Steuergestaltung, Betriebsprüfung)
- 2016: KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, Steuerliche Beratung international tätiger Arbeitnehmer
- 2012-2015: Finanzamt Stuttgart, Einkommensteuerveranlagung natürlicher Personen